Ein Versuch, auf Grundlage von Hegels Einsichten das Recht zu analysieren
1. EINLEITUNG
Zu Hegel überhaupt, seiner Wissenschaftsauffassung und Gottesidee
Zum Recht als Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung
Der objektive Geist, der Wille und das Recht
Hegels Aufbau: Geltendes (= „abstraktes“) Recht, Moral und Sittlichkeit
2. ZIVILRECHT – DER VERTRAG
Beim Vertrag werden Gegensatz und gemeinsames Interesse zusammengebracht – oder eben auch nicht, was die Rechtspflege dann beschäftigt.
Verschiedene Formen des Vertrages: Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag und Ehe.
Gegen die Ideologie des „Staatsvertrages“
Die Rechtspflege im Zivilrecht – eine Serviceleistung des Staates für seine Konkurrenzgesellschaft.

